Das Gymnasium Andreanum ermöglicht als staatlich anerkannte Schule in freier Trägerschaft dieselben Abschlüsse und Qualifikationen wie öffentliche Schulen. Für die gymnasiale Oberstufe gelten deshalb die für allen Schulen erlassenen Bestimmungen des niedersächsischen Kultusministeriums, und damit natürlich auch die ab dem 1.8.2005 geltenden Verordnungen für die gymnasiale Oberstufe (VO-GO). Auch der Zeitplan für die als Zentralabitur durchgeführte Abiturprüfung gilt für alle gleich.


