titel...daß er den Unwillen des allmächtigen Gottes auf sich zieht ...

Die geschichtlichen Wurzeln der Schule bei der St. Andreaskirche zu Hildesheim liegen im dunkeln. Ein genaues Gründungsdatum, geschweige denn ein Gründer können nicht angegeben werden. Es steht aber fest, daß das Schicksal dieser Schule bei dem Markt Hildesheims, auf deren Tradition sich das Gymnasium Andreanum beruft, schon in allerfrühster Zeit mit der Kirche St. Andreas in Verbindung stand. Zum ersten Male findet eine St. Andreas-Kirche oder -Kapelle Erwähnung in einer aus dem 12. Jahrhundert stammenden Lebensbeschreibung des Hildesheimer Bischofs Godehard. Dort findet sich der Vermerk, daß St. Godehard nach seinem Tode für einen Tag (6. Mai 1038) zu St. Andreae aufgebahrt gewesen sei. Vermutlich schloß sich dieser Kirche schon im 11. Jahrhundert eine Schule zur Ausbildung von Klerikern und Chorsängern an. 

Zur Geschichte der Schule

titel...daß er den Unwillen des allmächtigen Gottes auf sich zieht ...

Die geschichtlichen Wurzeln der Schule bei der St. Andreaskirche zu Hildesheim liegen im dunkeln. Ein genaues Gründungsdatum, geschweige denn ein Gründer können nicht angegeben werden. Es steht aber fest, daß das Schicksal dieser Schule bei dem Markt Hildesheims, auf deren Tradition sich das Gymnasium Andreanum beruft, schon in allerfrühster Zeit mit der Kirche St. Andreas in Verbindung stand. Zum ersten Male findet eine St. Andreas-Kirche oder -Kapelle Erwähnung in einer aus dem 12. Jahrhundert stammenden Lebensbeschreibung des Hildesheimer Bischofs Godehard. Dort findet sich der Vermerk, daß St. Godehard nach seinem Tode für einen Tag (6. Mai 1038) zu St. Andreae aufgebahrt gewesen sei. Vermutlich schloß sich dieser Kirche schon im 11. Jahrhundert eine Schule zur Ausbildung von Klerikern und Chorsängern an. 

Die älteren Schulen sind, wie überall, auch bei uns Gründungen der Kirche gewesen; und so berühmt durch lange Zeit unsere Domschule war, schließlich konnte kein Stift, kein Kloster, keine Pfarrkirche in unserer Stadt einer eigenen Schule entraten, weil man sich dort nicht nur den geistlichen Nachwuchs, sondern auch einen Stamm für den Chorgesang beim Gottesdienst heranbilden mußte. So dürfen wir annehmen, daß auch bei der Kirche St. Andreas des "Marktes" Hildesheim frühzeitig eine Schule entstand, vielleicht sogar schon im 11. Jahrhundert, sicherlich aber, als im Jahre 1200 mit ihr ein ansehnliches Collegiatstift verbunden war.

Der erste namentlich bezeugte Andreaner taucht in einer Urkunde des Andreasstiftes zu Hildesheim vom 15. September 1216 auf. Der Schüler Ulrich, "Olricus scolaris", wie er in dieser Urkunde genannt wird, fungierte als Zeuge eines Vertrages: Konrad vom Markte, Kanonikus des Stiftes zu St. Andreas, erwirbt für 40 Mark den "Zehnten in Einem" und verfügt, daß ihm zu Lebzeiten und nach seinem Tode einem Verwandten ein Teil dieses Zehnten überlassen werde.

Die erste uns bekannte Erwähnung der Andreasschule befindet sich in einem Brief des Mainzer Erzbischofs Siegfried von 1225. Der Domscholaster, der für die Dornschule zuständige Kleriker, wird darin getadelt und gemahnt, die Andreasschule nicht weiter zu belästigen. Der Erzbischof sprach seine Weisungen in folgender Urkunde aus:

Siegfried, durch Gottes Gnade Erzbischof des heiligen Sitzes von Mainz, grüßt, in der Liebe des Herrn verbunden, den Propst, den Dechanten und den Küster in Friztlar. Der Konvent von St. Andreas in Hildesheim hat uns angerufen und wegen des ihm widerfahrenen Unrechts Klage vorgebracht, wie wir aus seinem Schreiben ersehen haben. Er hat uns dargelegt, daß der Scholaster des Domes jener Stadt zusammen mit einigen anderen ihn mitsamt seinem Scholaster in der Erziehung der Jungen in ungebührlicher und unrechtmäßiger Weise belästigt - entgegen dem Laterankonzil und den neuen feierlich verabschiedeten und in der römischen Kurie in unserer Gegenwart öffentlich verkündeten Bestimmungen. Deshalb beauftragen wir euch, den vorgenannten Scholaster und seine Genossen wirksam zu ermahnen, sie sollten den erwähnten Konvent in Zukunft in Ruhe lassen. Wenn sie aber auf eure Ermahnungen in diesem Punkt nicht eingehen, so sollt ihr sie zur Beachtung dieser Bestimmungen, zu der alle verpflichtet sind, aufgrund unserer Autorität mittels der kirchlichen Zensur zwingen. Gegeben zu Mainz, am 15. November, im 25. Jahr unseres Pontifikats.

Die Verwaltung der Andreasschule oblag dem Andreasscholaster, einem Kanoniker der Andreaskirche. Der Domscholaster, sein Konkurrent von der Domschule, sollte ein zweites Mal provozierend auffallen, da er im Jahre 1228 beschloß, die Anzahl der auf die Andreasschule aufzunehmenden Schüler auf 40 Jungen zu reduzieren, wohl aus Angst vor Konkurrenz zu seiner eigenen Schule. Indem Papst Gregor IX. höchstpersönlich diese Einmischungsversuche untersagte, ermöglichte er der Andreasschule die freie Entfaltung.

Gregor, Bischof, Diener der Diener Gottes, wünscht dem Propst und den Kanonikern von St. Andreas in Hildesheim Wohlergehen und entbietet ihnen den apostolischen Segen.

Es pflegt der apostolische Stuhl frommen Wünschen zuzustimmen und aufrichtigen Bitten von Bittstellern seine wohlmeinende Gunst zu gewähren.

verfassungDeshalb gehen wir mit vorbehaltloser Zustimmung ein auf die berechtigten Forderungen unseres im Herrn geliebten Sohnes Siegfried, unseres ehrwürdigen Bruders, des Bischofs von Mainz, der sich zusammen mit eurem Brief über eure Beschwernis beklagt, daß euch nämlich von dem Domscholaster der vorgenannten Stadt und einigen anderen in euren Schulen entgegen den Statuten des Laterankonzils Schwierigkeiten dadurch gemacht werden, daß ebenjener Scholaster in euren Schulen nicht mehr als 40 Schüler zum Schulbesuch zuläßt. Und so gewähren wir euch auf euren Wunsch ohne Einschränkung – wegen der Neugründung eurer Kirche zur Vermehrung des Gotteslobs – gemäß der Konstitution des vorgenannten Konzils das Recht und Gewohnheitsrecht auch anderer Kirchen, durch Zusammenfassung einheimischer wie auch auswärtiger Schüler eure Schule wachsen zu lassen, und wir bekräftigen diese Genehmigung mit unserer apostolischen Autorität und stellen sie unter den Schutz des vorliegenden Schreibens. Keinem einzigen Menschen soll es also erlaubt sein, dieses Dokument unserer Bestätigung zu verletzen oder ihm mit unüberlegter Verwegenheit Zu trotzen. Wenn aber sich irgendjemand erkühnen sollte, das zu versuchen, so soll er wissen, daß er den Unwillen des allmächtigen Gottes und der seligen Apostel Petrus und Paulus auf sich zieht. Gegeben in Rom bei St. Peter, 3. Mai, im 2. Jahr unseres Pontifikats.

In der Folgezeit schützte der Rat der Stadt Hildesheim die Andreasschule gegen Übergriffe. Die Einwohner der Stadt bewiesen ihr im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts erstarktes bürgerliches Selbstbewußtsein, indem sie die Schule ihrer Stadtkirche St. Andreas besonders unterstützten, um Einfluß auf das Erziehungswesen zu gewinnen und somit ihren eigenen Belangen gegenüber dem Bischof Nachdruck zu verleihen. Die gewerbe- und handeltreibenden Hildesheimer wollten sich von der Aufsicht der geistlichen Behörden lösen und ihre Jugend in den Künsten des Lesens, Schreibens und Rechnens ausgebildet sehen. Die Andreaskirche und die Andreasschule galten so über die Jahrzehnte immer mehr als eine bürgerliche Domäne. Bereits für 1220 kann man feststellen, daß die Hildesheimer nicht mehr Untertanen der bischöflichen Macht waren, sondern der Kirche eigenverantwortlich zur Seite standen. 

Handel und Handwerk sind die Hauptsäulen, die eine solide finanzielle Grundlage für die eigenständige Hildesheimer Entwicklung legen. Der Bischof, der für die Verwaltung und Verteidigung seines Bistums oft genug auf die finanzielle, wirtschaftliche und militärische Unterstützung Der Bürgerschaft angewiesen ist, muß dafür mit Privilegien und Sondervergünstigungen aller Art bezahlen, die dem weiteren Aufstieg der Stadt zugute kommen.

secunda Besonders nachdem der Rat im Jahre 1300 ein neues Stadtrecht erzwungen hatte, verringerte sich der Einfluß der Vögte und kirchlichen Behörden auf das Erziehungswesen noch weiter. Die Emanzipation der Hildesheimer Bürger spiegelte sich besonders in der lokalen Rechtsprechung wider: Die bischöflichen Vögte besaßen in ihrer Eigenschaft als kirchliche Sachverwalter (advocatus ecclesiae) zwar noch das Recht, Bürger vor sich zu rufen (unter Androhung von Mahngebühren bei Nichterscheinen), und sie waren auch noch die unumstrittenen Rechtsherren, zweifellos aber hatten sich die Befugnisse des Rates gegenüber 1249, dem Jahr der Niederschrift des ersten Hildesheimer Stadtrechtes, um 1300 entscheidend vergrößert. Fast wundert man sich, wenn vom Bischof noch als von "minem herren" gesprochen wird! Bezeichnend ist auch der Paragraph: Wer immer unserer Stadt Vogt ist, der soll Schoß geben "alse en ander user borghere ...". Die Bürger und der Vogt wirkten schließlich in gemeinsamen Belangen der Stadt zusammen. Die Andreasschule, wohl primär zur Ausbildung für Kleriker und Chorsänger gegründet, bekam so im Laufe der Zeit den Charakter einer für die Söhne der Bürger bestimmten Schule.

Denn gewaltig fühlte sich bereits der Hildesheimer Bürger, wo er mittlerweile nicht nur zu Wohlstand emporgestiegen war, sondern sich auch von seinem alten bischöflichen Stadtherren weithin hatte unabhängig machen können; auch in Sachen der Schule seiner Pfarrkirche, so werden wir uns vorzustellen haben, sollte man sich vom Domhof aus nicht mehr so nach Gefallen einmischen können! Kurz, es wird auch in Hildesheim geschehen sein, was wir im Laufe des 13. Jahrhunderts in so vielen deutschen Städten kennenlernen: daß, wie verschieden dies im einzelnen auch vor sich geht, der "Rat" schließlich als die nunmehrige oberste Verwaltungsbehörde zur Gründung einer Stadtschule schreitet, um auch auf dem Boden des Erziehungswesens die neue bürgerliche Autorität und die Interessen der Gemeinde besser zur Geltung zu bringen: die ersten Anfänge eines weltlichen Schulwesens also neben dem weiterbestehenden der Kirche. Daß unsere Schule "uppe sente Andreas kerkhove" zufällig erst 1347 als städtische uns begegnet, will dabei nichts besagen.

Gebauer bezieht sich hier auf eine Urkunde, in der der Rat die Andreasschule ausdrücklich "unsere Schule" nennt. Der Rat gewann im Laufe der Zeit Einfluß auf die Berufung von Lehrern und konnte Einkünfte der Andreasschule an Gläubiger verpfänden. Im Jahre 1465 mußte der Scholaster bei der Neubesetzung einer Magisterstelle die Zustimmung des Rates einholen. Folgende Vereinbarung wurde zwischen dem Rat der Stadt und dem Andreasscholaster geschlossen (hierein Auszug der Originalurkunde in niederdeutscher Sprache):

De schole.
Anno ete. sexagesimo quinto amme dinxedage na Michaelis worden beyde rede unde XXIIII manne eyn alse umme dat husz der schole to sunte Andreasz isset dat de scholasticus in dat sulve hussz der schole wille setten eynen mester, is denne här eyn unser borgers sone, de darto docht, den schal de scholasticus deine rade vorbringen, deine wil denne de rad sodannes husz der schole don or tiid. Kan men aver neynen borgers sone hebben, de darto docht, so mach de scholasticus eynen andern vromeden personen deine rade vorbringen, deine wil denne de rad sodannes husz tor tiid don. Mach men aver eynen borgers sone hebben, de schaljo vorgan.

Man konnte allerdings beobachten, „daß aber der Rat bei seinen Versuchen, seine Stellung in der Schule auszubauen, in einer Bischofsstadt auf einen ganz besonders zähen Widerstand von seiten der Geistlichkeit stieß.“ Noch im Jahre 1475 schreiben Vertreter des Andreasstiftes in einer Urkunde von den Schülem als "den kinderen" und dem Lehrer als "unse kindermester". Die Schülerschaft der St. Andreasschule gab das Bild der offensichtlich gespaltenen Verteilung der Zuständigkeit zwischen Kirche und Bürgerschaft wieder:

Auf der einen Seite stehen die "Chorschüler" und die "Pfarrschüler" und werden augenscheinlich noch für den Dienst der Kirche stark in Anspruch genommen, auf der anderen aber die "Schüler aus der Schule", irren wir nicht, vor allem die Kinder aus unseren bessergestellten Bürgerkreisen, die nun, unbelastet mit Sonderpflichten, täglich zur Andreasschule pilgern.

Daß die Andreasschule jedoch um 1500 fast uneingeschränkt als eine Stadtschule gelten kann, läßt die Übernahme der Baukosten für das 1504 am Andreasplatz errichtete neue Schulgebäude vermuten. In einer Urkunde des Jahres 1505, welche den Verkauf eines (Schul-)Raumes dieser neugebauten Andreasschule an die Knochenhauer durch den Rat besiegelt, steht zu lesen: „Hirvor hebben wii den vorbenomeden knokenhauweren verkoft unde jegenwordigen vorkopen van unsir schöle, [ ... ]“. Die Besitztumsrechte an Schulgebäude und -verwaltung wurden durch die Bürgerschaft, vertreten durch den Rat, also klar und erfolgreich angezeigt. Die kirchlichen Behörden standen wohl nur noch pro forma als Träger der Schule in den Urkunden zu lesen. Anscheinend setzte der Rat sich stillschweigend über die alten Rechte und Ansprüche des Bischofs und Klerus hinweg.„Es liegt auf der Hand, daß zu der städtischen höheren Schule vor allem die Kinder bessergestellter Bürgerkreise geschickt wurden, die Handwerker-, und Kaufmannssöhne hingegen sich den Kopf nicht, wie es das Andreanum' und die geistlichen Lehranstalten verlangten, vorzugsweise mit Latein beschweren wollten.“ Für das Erlernen und zum Ausüben eines Berufes waren jedoch im Spätmittelalter mindestens rudimentäre Kenntnisse des Schreibens und Lesens deutscher Sprache notwendig. Die Folge dieses Bedarfs an Bildungseinrichtungen für elementaren Sprachunterricht (welcher an der Andreasschule nicht gelehrt wurde) war seit dem Jahre 1428 die Gründung neuer Schulen in Hildesheim?' Wenn man aus dem 15. Jahrhundert dann verstärkt Nachrichten über die Verwahrlosung und Disziplinlosigkeit der Andreaner hört, durch welche die Schule wachsendem Verfall preisgegeben war, ist das wahrscheinlich auch auf den größer gewordenen Wettbewerb mit diesen, Schreibschulen' und den privat betriebenen, Winkelschulen zurückzuführen.

Man hört Klagen über Verwahrlosung der Schüler - kein Wunder, wenn man bedenkt, daß sich, zumal im 15. Jahrhundert, alles ausleben wollte und die Erwachsenen demnach mit ihren laxen Sitten der Jugend wahrscheinlich das denkbar schlechteste Beispiel gaben. Dem entsprechen die höchst kümmerlichen Leistungen, und die böse Zensur, die man gemeinhin den Lateinschulen des ausgehenden Mittelalters erteilt, daß sie in Verfall geraten seien, galt auch für die Sankt-Andreas-Schule. [ ... ] Es ließ sich leider nicht bestreiten, dass die Jungen wenig lernten. Eine Neugeburt der Anstalt war dringend geboten.

Während dieser Erneuerungsbemühungen um die St. Andreasschule im 16. Jahrhundert jedoch „wurden mit Luthers Auftreten viel wichtigere Fragen vor der deutschen Öffentlichkeit aufgeworfen, und mit dem alten Kirchenwesen drohte zunächst sogar das ganze bisherige gelehrte Schulwesen vom Strudel der Zeit fortgespült zu werden.“ Martin Luther übte insbesondere Kritik am kirchlich und staatlich getragenen Materialismus und konstatierte den Niedergang des Schulwesens:

ordnungZum ersten erleben wir jetzt durchweg in deutschen Landen, wie man allenthalben die Schulen untergehen läßt. Die hohen Schulen siechen dahin, die Klöster kommen herunter. [ ... ] Ja, weil die fleischlich gesinnte Menge einsieht, daß sie ihre Söhne und Töchter und Freunde nicht mehr in Klöster oder Stifte stecken sollen oder können, aus Haus und Besitz ausweisen und auf fremde Güter setzen, will niemand mehr Kinder lernen und studieren lassen. Ja, sagen sie, was soll man sie lernen lassen, die nicht Pfaffen, Mönche und Nonnen werden sollen? Man lasse sie lieber lernen, womit sie sich ernähren können. Was aber solche Leute für Absichten, was sie im Sinn haben, bezeugt zur Genüge ihr eigenes Geständnis. Denn hätten sie nicht allein den Bauch und die zeitliche Nahrung für ihre Kinder gesucht in den Klöstern und Stiften oder im geistlichen Stand, und wäre es ihr Ernst gewesen, der Kinder Heil und Seeligkeit zu suchen, so würden sie nicht so die Hände sinken lassen und in Gleichgültigkeit verfallen.

Luthers Kritik am Bildungssystem kehrte immer wieder auf diese Unfähigkeit der Bürger zurück, Verantwortung über ihre eigene Generation hinaus zu übernehmen: Von dieser kurzsichtigen und materialistischen Denkweise wollte er sie abbringen. Der Normalbürger, welcher sich nur auf seine leiblichen Interessen konzentrierte, sollte sich der Bildungsfrage annehmen. Wie wichtig die Institution Schule für die Bildungs- und Erziehungsanliegen der Reformation war, welche Bedeutung sie auch in Luthers Augen hatte, zeigt schon die Tatsache, daß er sich mehrfach darüber geäußert hat. Als die drei ausführlichsten Schriften können genannt werden: „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ (1520), sein Aufruf „An die Ratsherren aller Städte deutschen Landes, daß sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“ (1524) und schließlich seine „Predigt, daß man Kinder zur Schule halten solle“ (1530). Für die Andreasschule war der Weg in die Reformation seit 1542 geebnet: In diesem Jahr bekannten sich die Bürgerschaft und der Rat der Stadt Hildesheim zum evangelisch-lutherischen Glauben. Johannes Bugenhagen, der am 1. September 1542 die erste öffentliche lutherische Predigt zu St. Andreas gehalten hatte, verfaßte in diesem Jahre eine neue Kirchenordnung für die Stadt, welche unter anderem auch eine Schulordnung für die Andreasschule umfaßte.

telemann... die freien Künste, die griechische Sprache und die göttliche Schrift sind verachtet worden...

Am Anfang des 16. Jahrhunderts herrschte in Hildesheim ein blühendes kirchliches Leben: Um 1500 lebten ca. 500 bis 600 Kleriker in der Stadt. „Allerdings herrschen in den Hildesheimer Klöstern und auch im Domkapitel allerlei Mißstände und Lockerungen im geistlichen Lebensbereich.“ Anfang der 20er Jahre des 16. Jahrhunderts faßten dann die ersten reformatorischen Gedanken auch in Hildesheim Fuß. Kleine Gemeinden, ähnlich der christlichen Urgemeinde, bestehend aus weniger verdienenden Bürgern und Handwerkern, trafen sich, um gemeinsam Luthers Schriften zu studieren und reformatorische Lieder zu singen. Überhaupt fiel dem Lied als Vermittler der neuen christlichen Botschaft auch in Hildesheim eine entscheidende Funktion zu: „Wichtiger noch als die Schriften sind die neuen Lieder Martin Luthers, die durch wandernde Handwerksburschen und Studenten nach Hildesheim gebracht werden und hier unter dem Volk begeisterte Aufnahme finden. Die ersten mutigen lutherischen Predigten in Hildesheim, etwa jene des Franziskaners Johann Runge, gehalten im Jahre 1530 in der Michaeliskirche, wurden von den Anwesenden mit lutherischen Liedern begleitet. Aber schon früher wehrten sich der Rat und das Dornkapitel der Stadt erbittert gegen das reformatorische Gedankengut. Umfangreiche Kampfmaßnahmen der römisch-katholischen Gegner der neuen Lehre verdeutlichen, wie präsent die reformatorischen Schriften und Lieder Luthers während dieser Zeit in der Stadt schon waren: Kaiserliche und päpstliche Verordnungen, Ratserlasse über Bücherverbote und Stadtverweise, Vertreibungen, Hausdurchsuchungen sowie die Bildung von Gremien zur Verfolgung und Bestrafung von Ketzern sind auch für Hildesheim dokumentiert. Joachim Barward Lauenstein berichtet in der Hildesheimischen Kirchen- und Reformationshistorie vom Anfang der religiösen Vertreibungen im Jahre 1525:

Nach Ostern am Abend S. Marci, verwiesen auch die Gesandte der Dohm-Herren, der Weyh-Bischoff, Officialis, und Rath, auch vier und zwanzig Mann, als Ketzer, bey Sonnenschein aus der Stadt, Herrn Herman Prene, Canonicum zu S. Andreae, seiner Predigt halber, wie auch M. Heinrich Kniggen, um der Predigt willen, die er in der Fasten am guten Mittwochen gethan.

Der erwähnte Magister Heinrich Kniggen, Schulleiter des Andreanum, zählte also zu den ersten, „welche um des Evangelii willen zu Hildesheim Schmach und Verfolgung leiden müssen.“ Die Lutheraner ließen sich jedoch in der Folgezeit nicht einschüchtern: Im Jahre 1530 fanden sich über 150 Bürger der Stadt zusammen, um in der Andreaskirche und dem Dom vor der Versper lutherische Lieder zu singen.

geographia Folgendes läßt sich im allgemeinen über das Schulwesen dieser Zeit feststellen:

Hildesheims Schulgeschichte ist ein Abbild der Schulgeschichte Deutschlands im kleinen. [ ... ] Damals (während der Reformationszeit) brach das mittelalterliche, überwiegend von der Kirche getragene Schulsystem zusammen. Die Pfarr-, Kloster- und Stiftsschulen lösten sich auf. Bereits in den zwanziger Jahren erfolgten die ersten Neugründungen protestantischer Lateinschulen auf städtischer und territorialstaatlicher Basis, deren Unterricht und Aufbau durch neue Schulordnungen festgelegt und geregelt wurde. Dem Humanisten und Reformator Philipp Melanchthon gelang es, die Errungenschaften des Humanismus in den Unterrichtsplänen der neuen Lateinschulen zu verankern. Die Bindung an Kirche und Religion blieb natürlich bestehen. Sie äußerte sich darin, daß der Unterricht in der protestantischen Glaubenslehre eine Vorrangstellung einnahm und daß der stark geförderte Musikunterricht zweckgebunden war, denn die Schule stellte die Kräfte für die musikalische Ausgestaltung des Gottesdienstes. Der Einfluß der Kirche war durch den Superintendenten gesichert, der die Aufsicht über das Schulwesen hatte. Die Schulordnungen waren oft Teil der Kirchenordnungen.

Ein enger Freund und Mitarbeiter Martin Luthers, Johannes Bugenhagen, hielt am 1. September 1542 die erste lutherische Predigt in der Andreaskirche über das Wort „Tut Buße und glaubet an das Evangelium!“ (Mark. 1, 15) Am folgenden Tag berichtete er in einem lateinischen Brief an D. Brücken über diese Predigt. Bugenhagen schreibt:

Sag unsern erlauchtesten Fürsten, daß ich gestern zum erstenmal öffentlich [in Hildesheim] gepredigt habe! Ich habe das Volk zur Buße ermahnt, zum Frieden und zum Gebet darum, daß Gott hier alles reich segnen möge. [ ... ] Gestern, als ich im Blick auf die gottesdienstliche Versammlung fürchtete, daß alle schweigen würden, wenn ich irgendein deutsches Lied anstimme, weil sie es ja noch nicht gelernt hätten, da sang, als ich zu singen begann, sogleich das ganze Gotteshaus – worüber ich mich gewundert und wofür ich Gott Dank gesagt habe.

Bei dein lutherischen Lied handelte es sich um ‚Ein feste Burg‘. Trotz der offensichtlichen Resonanz unter der Hildesheimer Bürgerschaft war Bugenhagen enttäuscht über die fehlende Unterstützung von Seiten seiner reformatorischen Glaubensbrüder. Er formuliert in dem Brief: „Es gibt hier nicht einen einzigen Seelsorger noch auch einen Schatzmeister, der uns zur Seite stünde. Schlecht stehet hier alles. Die Stadt ist überflutet von Papisten und Mönchen, gegen die wir ausrufen: ‚Öffnet mir die Tore der Gerechtigkeit‘ usw. und: ‚Macht die Tore weit‘ usw. Betet gewissenhaft für uns, wir haben das Gebet der Frommen sehr nötig.“

andreaner Die von Johannes Bugenhagen bis Mitte September 1542 verfaßte neue Kirchenordnung, die Christlike Kerckenordeninge der löffliken Stadt Hildenssem, war nach dem Vorbild der Braunschweiger Kirchenordnung verfaßt und bemühte sich besonders um die Berufung tüchtiger Prediger, die rechte Verwendung des Kirchenbesitzes und die innere Umgestaltung der Kirchenräume (z.B. Entfernung der Nebenaltäre). „Diese Kirchenordnung wollte nicht alles radikal verändern, sondern sie wollte das Kirchenwesen vom Evangelium her behutsam umgestalten. So wird die Ohrenbeichte nicht verworfen, sondern nur als freiwillig erklärt, um Gewissensqual zu vermeiden. Bilder mit biblischen Darstellungen sollen in den Kirchen erhalten bleiben. Nur Plastiken werden abgelehnt, weil solche Figuren angeblich an heidnische Kultbilder erinnern.“ Die Bugenhagensche Kirchenordnung bildete darüber hinaus die Grundlage für die Reformierung der bestehenden Hildesheimer Schulen sowie für Neugründungen von Bildungsanstalten im protestantisch-humanistischen Sinne. Die in der Kirchenordnung enthaltene neue Schulordnung für die St. Andreasschule wurde vom Rat noch im selben Jahr angenommen. Das Andreanum sollte nach den reformatorischen Grundsätzen in eine gleichzeitige Volks- und Gelehrtenschule umgestaltet werden, die den Bürgersöhnen aller Bildungsstufen und jeglichen Alters offenstand. Darüber hinaus verfügte Bugenhagen, die schon vor der Reformation bestehenden Hildesheimer Winkelschulen durchweg aufzuheben und nur eine Lateinschule, das Andreanum, bei der St. Andreaskirche wieder zu errichten. „Bei Einführung der Reformation gingen die Schulen mit den Kirchen entweder an die evangelischen Gemeinden über, oder sie verschwanden, da die Mittel zu ihrer Unterhaltung fehlten.“ Tatsächlich wurden zwei oder drei der vier Schulen, die sich bei der St. Andreaskirche noch vor der Reformation befanden, geschlossen. Bugenhagen bemerkte in seiner Schulordnung allerdings kaum etwas über das Verhältnis des Rats der Stadt Hildesheim zu der "neuerrichteten" Andreasschule. Die Frage einer "Verwaltungszuständigkeit" klärte sich jedoch rasch in den Jahren nach der Reformation:

In Betreff der oberen Aufsicht und Verwaltung des Kirchen- und Schulwesens enthält die Kirchen-Ordnung wenig Bestimmungen. Die Natur der Verhältnisse brachte es aber unbedingt mit sich, dass der Rath der Stadt sich in dieser Beziehung mehr noch als früher unabhängig von seinem katholischen Landesherrn, dem Bischof, machte, wie er es ohnehin schon auch in den meisten weltlichen Beziehungen war. Und nicht bloß die Verwaltung des Kirchen- und Schul-Vermögens ging, den Bestimmungen der Kirchen-Ordnung gemäß, an den Rath über, sondern alle Rechte des weltlichen Kirchenregiments mit Inbegriff des jus episcopale wurden von ihm geübt, wobei er den von ihm bestellten Superintendenten als Rathgeber zuzog.

Nach der ‚Neugründung‘ des Andreanum als städtischer Lateinschule blieb die Lehranstalt jedoch zunächst zwei Jahre lang geschlossen, da es an geeigneten Lehrern, Schülern, die sich für die oberen Klassen eigneten, sowie den finanziellen Mitteln für einen Unterrichtsbetrieb mangelte. Diese Knappheit der Gelder ist wie folgt zu erklären: Bis zur Reformation war die Andreasschule auch vom Andreasstift unterhalten worden. Nach Auflösung des großen Stiftes hatten die Kanoniker allerdings sämtliche Geldmittel mit sich genommen. Im Jahre 1546 wurde die Schule schließlich wieder eröffnet:

Ihr Zustand ist freilich zunächst so kläglich, daß nur drei "Haufen" gebildet werden können; die Lehrer taugen nichts, und die Schüler, obwohl nicht eben viel an der Zahl, haben nichts gelernt. Die Aufhebung von privaten "Winkelschulen" soll erst die Klassen wieder füllen, und die Lehrer müssen sich "bessern". Dann hat so schnell wie möglich eine weitere Unterteilung der Klassen zu erfolgen; waren doch fünf "Haufen" das Normale in jeder größeren Stadt, die auf sich und ihren Ruf hielt – und diese Zahl ist dann bald am Andreanum erreicht.

kinder Die administrative Spitze der Schule war seit der Reformation ein Rektor. Von seiner Bildung, seiner Einsatzfreude und seinem Charisma war das Schicksal und Prestige des Andreanum während der nächsten Jahrhunderte wesentlich abhängig. Der ,gute Ruf' der Schule stieg und fiel mit seiner Fähigkeit, auch in religiös und politisch belasteten Zeiten eine anspruchsvolle Ausbildung der Hildesheimer sowie der auswärtigen Jugend zu gewährleisten. Tüchtige und gebildete Rektoren steigerten das Ansehen der Schule bis weit über die Grenzen der Stadt hinaus (mit der Folge, daß die Schülerzahlen bis auf über 500 Jungen steigen konnten), unfähige Schulleiter verschuldeten oft die Abwanderungen guter Schüler in Nachbarorte. Der erste Rektor, Laurentius Möller aus Stolpe (Amtszeit 1546-1555), konnte der Schule zu keinem großen Aufschwung verhelfen. Seine Person verdeutlicht, daß die religiösen Auseinandersetzungen mit der Hildesheimer Geistlichkeit sowohl ihm als auch der Schule keine Vorteile einbrachten. Schulrektor Möller geriet wegen seiner offen ausgesprochenen Sympathien für Philipp Melanchthon in Streit mit dem damaligen Superintendenten Wolffhart und der übrigen Geistlichkeit, die Melanchthon die Rechtgläubigkeit absprachen. Wie Lauenstein in seiner Kirchen- und Reformationshistorie berichtet, steigerte sich die gegenseitige Verbitterung zwischen Möller und der Geistlichkeit bis zu dem Grad, daß Rektor Möller drei Jahre, von 1552 bis 1555, vom Abendmahl ausgeschlossen wurde. Provokationen auf beiden Seiten folgten. Der Rat der Stadt bemühte sich zwar, den Streit beizulegen, indem er Rektor Möller zum Rentmeister und Ratsherrn wählte, musste jedoch erfahren, daß Möller das Angebot ablehnte. Er mußte daraufhin 1555 die Stadt verlassen.

Aber er refusirte diese neue function [des Rentmeisters und Ratsherren], und wolte seine Streit-Sache vorhero beygeleget wissen; und also wurde er beyderley Bedienungen darüber verlustig, und muste endlich gar die Stadt räumen, weil er, wider die statuta, des Rathes Bedienungen ausgeschlagen hatte.

Hintergrund der Ernennung zum Ratsherrn der Stadt war, daß dieser kein weiteres städtisches Amt, z.B. das Rektorat des Andreanum, bekleiden durfte. Zu diesem Verfahren der Amtsenthebung wurde seitens des Rates noch des öfteren gegriffen, wenn man sich unangenehmer Rektoren entledigen wollte. Nahm der Betroffene die Ernennung zum Ratsherrn nicht an, so mußte er die Stadt verlassen.
Doch zurück zu Bugenhagens Kirchenordnung von 1544. Zu Beginn der darin enthaltenen Bestimmungen über das Andreanum wird Klage geführt über den bisherigen Niedergang der christlichen Religion aufgrund der Verachtung der Freien Künste, der Heiligen Schrift und der alten Sprachen:

Denn wat de vorachtinge fryer künste, der grekischen unde hebreischen sprake unde der gödtliken schrift vor unrat mit sick bringen, hefft de kercke, de de heilosen sophisten unde scholpapen öhre barbarye över de schrift geeret hebben wolden mit merklikem afjbröke der rechten godtsalicheit erfahren möten.

Vor diesern dunklen Hintergrund erklärt Bugenhagen es für notwendig, die Jugend von nun an so zu unterweisen und zu erziehen, daß sie immer bei Christus bleibt, mit dem sie ja durch die Taufe schon verbunden sei. Im einzelnen fordert er: Alle Winkelschulen sollen aufgehoben werden, es soll „allene eine schole by Sünte Andreaskercken upgerichtet werden“. [ ... ]

Florian Radvan, Dr. Eva-Maria Smolka

 

Hier endet unser Auszug aus den ersten Kapiteln der "Geschichte des Andreanum". Die Idee zu dieser Dokumentation und zahlreiche Materialien gehen zurück auf die Arbeit eines Geschichts-Leistungskurses aus den Jahren 1990/92. Florian Radvan und Dr. Eva.-Maria Smolka haben dieses Material überarbeitet und z.T. erheblich ergänzt. Anlässlich des Jubiläums im Jahre 1994 erschien diese Bearbeitung im Verlag Gerstenberg in Hildesheim.
Mittlerweile gibt es das Buch nur noch als digitale Ausgabe auf der DVD des Freundeskreises. Anfragen sind an den Freundeskreis zu richten.
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