Ab 01.08.2026 erhebt das Evangelische Schulwerk ein einkommensabhängiges Schulgeld auf Basis einer Stufenstaffelung.

Die Schulgeldeinstufung erfolgt mit Beginn eines jeden Schuljahres jeweils in Stufe 7 und beträgt 100 €. Die Vorlage von Einkommensnachweisen ist dafür entbehrlich. In allen anderen Fällen ist vor Beginn eines jeden Schuljahres ein Antrag auf Schulgeldreduzierung zu stellen, dem alle Einkommensnachweise der Personensorgeberechtigten beizufügen sind.

Die vollständigen Informationen finden Sie auf der Seite des Schulwerks.

https://www.schulwerk-hannover.de/schulgeld0

 

 

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