Als Verkehrssprache unserer globalisierten Welt fällt Englisch die Schlüsselrolle bei der Entwicklung von Fremdverstehen, Empathie und der friedlichen Verständigung von Menschen zu. Englisch ist für viele Millionen Menschen Muttersprache, Nationalsprache, Zweitsprache oder Amtssprache sowie die wesentliche Kommunikationssprache der modernen Wissenschaft und Technik, der internationalen Wirtschaft und Politik. Das Zusammenwachsen Europas und die Zuwanderung von Menschen aus anderen Sprach- und Kulturkreisen erfordern heute umfassende Englischkenntnisse als Verständigungsgrundlage.
Der Bezugsrahmen für das schulinterne Fachcurriculum Englisch ist das Kerncurriculum Englisch für das Gymnasium Schuljahrgänge 5-10 des Niedersächsischen Kultusministeriums von 2015, das sich wiederum am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GeR) und den Bildungsstandards für die erste Fremdsprache für den Mittleren Schulabschluss orientiert.
Kompetenzorientierter Unterricht
Ziel des Englischunterrichts ist sprachliche und interkulturelle Handlungsfähigkeit, die durch das Ausbilden vielfältiger Kompetenzen erreicht wird. Hierbei stehen die kommunikativen Teilkompetenzen Hör- und Hör-/Sehverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben und Sprachmittlung im Vordergrund. Diese sind auch Gegenstand der Leistungsüberprüfungen. Neben diesen Teilkompetenzen vermittelt der Englischunterricht interkulturelle kommunikative Kompetenz sowie Methodenkompetenz.
Voraussetzung für die Ausbildung der Kompetenzen ist selbstverständlich das Erlernen und Verfügen über sprachliche Mittel (Wortschatz, Grammatik, Aussprache und Intonation, Orthografie).
Der Unterricht erfolgt grundsätzlich in der Zielsprache, wobei das Prinzip der funktionalen Einsprachigkeit muttersprachliche Anteile in bestimmten Situationen nicht ausschließt.
Das Sprachenlernen verläuft grundsätzlich nicht linear, sondern individuell und kumulativ. Binnendifferenzierende Methoden tragen diesem Prinzip Rechnung. Besonders gehört dazu außerdem, dass die Schüler Fehler machen dürfen und mit Sprache experimentieren können und die formale Korrektheit den kommunikativen Zwecken untergeordnet wird. Dies spiegelt sich auch in den Leistungskontrollen und der Leistungsbewertung wider.
Leistungskontrollen und Leistungsbewertung
Die Anzahl der Leistungskontrollen orientiert sich an den in dem jeweiligen Jahrgang unterrichteten Wochenstunden. Auf Antrag der Fachkonferenz wurde ein Schulvorstandsbeschluss herbeigeführt, der die Anzahl der Klassenarbeiten in der Sek. I auf vier pro Schuljahr festlegt. In den Schuljahrgängen 6, 8 und 10 wird eine dieser schriftlichen Leistungskontrollen durch eine Sprechprüfung ersetzt, wobei die Note zur schriftlichen Teilnote zählt. Die Sprechprüfung wird als Partnerprüfung gebündelt an einem Vormittag pro Jahrgang durchgeführt. Die Leistung der Schülerinnen und Schüler wird einzeln bewertet.
Die mündliche Note beinhaltet die Mitarbeit im Unterricht, Präsentationen, Gruppenarbeitsergebnisse, Vokabeltests oder andere fachspezifische Leistungen und geht mit 60 % in die Endnote ein. Ergebnisse der schriftlichen Leistungskontrollen und der Sprechprüfung machen 40 % der Endnote aus.
Sprachenlernen außerhalb des Unterrichts
Die Fachschaft Englisch bemüht sich, über den Unterricht hinaus vielfältige Möglichkeiten zur Förderung der fremdsprachlichen kommunikativen und interkulturellen Kompetenzen anzubieten. Dazu gehören z.B. die Möglichkeit der Teilnahme am Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Gastspiele englischsprachiger Theaterensembles, die Spracherlebniswoche in Jahrgang 8, Vermittlung von Sprachferien sowie die Austauschprogramme mit England, den USA und Indien.
Als Verkehrssprache unserer globalisierten Welt fällt Englisch die Schlüsselrolle bei der Entwicklung von Fremdverstehen, Empathie und der friedlichen Verständigung von Menschen zu. Englisch ist für viele Millionen Menschen Muttersprache, Nationalsprache, Zweitsprache oder Amtssprache sowie die wesentliche Kommunikationssprache der modernen Wissenschaft und Technik, der internationalen Wirtschaft und Politik. Das Zusammenwachsen Europas und die Zuwanderung von Menschen aus anderen Sprach- und Kulturkreisen erfordern heute umfassende Englischkenntnisse als Verständigungsgrundlage.
Der Bezugsrahmen für das schulinterne Fachcurriculum Englisch ist das Kerncurriculum Englisch für das Gymnasium Schuljahrgänge 5-10 des Niedersächsischen Kultusministeriums von 2015, das sich wiederum am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GeR) und den Bildungsstandards für die erste Fremdsprache für den Mittleren Schulabschluss orientiert.
Kompetenzorientierter Unterricht
Ziel des Englischunterrichts ist sprachliche und interkulturelle Handlungsfähigkeit, die durch das Ausbilden vielfältiger Kompetenzen erreicht wird. Hierbei stehen die kommunikativen Teilkompetenzen Hör- und Hör-/Sehverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben und Sprachmittlung im Vordergrund. Diese sind auch Gegenstand der Leistungsüberprüfungen. Neben diesen Teilkompetenzen vermittelt der Englischunterricht interkulturelle kommunikative Kompetenz sowie Methodenkompetenz.
Voraussetzung für die Ausbildung der Kompetenzen ist selbstverständlich das Erlernen und Verfügen über sprachliche Mittel (Wortschatz, Grammatik, Aussprache und Intonation, Orthografie).
Der Unterricht erfolgt grundsätzlich in der Zielsprache, wobei das Prinzip der funktionalen Einsprachigkeit muttersprachliche Anteile in bestimmten Situationen nicht ausschließt.
Das Sprachenlernen verläuft grundsätzlich nicht linear, sondern individuell und kumulativ. Binnendifferenzierende Methoden tragen diesem Prinzip Rechnung. Besonders gehört dazu außerdem, dass die Schüler Fehler machen dürfen und mit Sprache experimentieren können und die formale Korrektheit den kommunikativen Zwecken untergeordnet wird. Dies spiegelt sich auch in den Leistungskontrollen und der Leistungsbewertung wider.
Leistungskontrollen und Leistungsbewertung
Die Anzahl der Leistungskontrollen orientiert sich an den in dem jeweiligen Jahrgang unterrichteten Wochenstunden. Auf Antrag der Fachkonferenz wurde ein Schulvorstandsbeschluss herbeigeführt, der die Anzahl der Klassenarbeiten in der Sek. I auf vier pro Schuljahr festlegt. In den Schuljahrgängen 6, 8 und 10 wird eine dieser schriftlichen Leistungskontrollen durch eine Sprechprüfung ersetzt, wobei die Note zur schriftlichen Teilnote zählt. Die Sprechprüfung wird als Partnerprüfung gebündelt an einem Vormittag pro Jahrgang durchgeführt. Die Leistung der Schülerinnen und Schüler wird einzeln bewertet.
Die mündliche Note beinhaltet die Mitarbeit im Unterricht, Präsentationen, Gruppenarbeitsergebnisse, Vokabeltests oder andere fachspezifische Leistungen und geht mit 60 % in die Endnote ein. Ergebnisse der schriftlichen Leistungskontrollen und der Sprechprüfung machen 40 % der Endnote aus.
Sprachenlernen außerhalb des Unterrichts
Die Fachschaft Englisch bemüht sich, über den Unterricht hinaus vielfältige Möglichkeiten zur Förderung der fremdsprachlichen kommunikativen und interkulturellen Kompetenzen anzubieten. Dazu gehören z.B. die Möglichkeit der Teilnahme am Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Gastspiele englischsprachiger Theaterensembles, die Spracherlebniswoche in Jahrgang 8, Vermittlung von Sprachferien sowie die Austauschprogramme mit England, den USA und Indien.