Adolf Wermuth wurde am 23. Oktober 1855 in Hannover geboren. Seine Eltern, Karl und Emmy Wermuth, pflegten eine gute Beziehung zur hannoverschen Königsfamilie. Da Karl Wermuth das Amt des Regierungspräsidenten in Hildesheim übernehmen sollte, zog die Familie Wermuth 1862 nach Hildesheim. Während seiner Zeit in Hildesheim besuchte Adolf Wermuth das Königliche Gymnasium Andreanum.

Nach seinem Abitur im Jahr 1873 begann er ein Jurastudium in Leipzig, welches er mit der Promotion abschloss. Im Anschluss bekleidete er für kurze Zeit das Amt des Regierungsassessors in Oppeln, verließ dieses aber bald darauf wieder, um im Reichsamt des Innern zu arbeiten. Im Jahre 1887 erlangte er das Amt des Reichskommissars und repräsentierte Deutschland 1888 bei der Jahrhundertausstellung in Melbourne und 1893 bei der Weltausstellung in Chicago. Die Weltausstellung bewegte Wermuth dazu, sich vermehrt der Handels- und Wirtschaftspolitik zuzuwenden. Als Direktor führte er in den 1890er-Jahren die deutsche Zoll- und Handelsabteilung. Im Laufe seiner Karriere wurde Wermuth 1904 zum Untersekretär und 1908 zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt.

Im Rahmen seines Amtes als Reichsschatzsekretär, welches er ab 1909 bekleidete, geriet er in einen Konflikt mit dem Kanzler Bethmann-Hollweg. Daraufhin beendete Wermuth seine Karriere im Reichsamt des Innern. Im Anschluss bewarb sich Adolf Wermuth am 15. Mai 1912 als parteiloser Politiker erfolgreich für den Posten des Oberbürgermeisters von Berlin. Am 5. September desselben Jahres trat er das Amt an und übernahm somit die Aufgabe, eine Lösung für die bestehende Spaltung zwischen Berlin und seinen Vororten zu finden.

Mit der Problematik von sozialer Ungleichheit durch einen nicht vorhandenen Lastenausgleich hatte sich bereits der 1911 gegründete Zweckverband Groß-Berlin befasst. Jedoch besaß dieser Verband nicht die notwendigen Befugnisse, um die problemschaffenden Verwaltungsstrukturen nachhaltig ins Positive zu verändern. Oberbürgermeister Adolf Wermuth verstand es als seine Pflicht, sich für die Einheitsgemeinde Groß-Berlin einzusetzen. Das Vorhaben gestaltete sich jedoch als schwierig, da die preußische Regierung Berlin keine Macht zusprechen wollte.

Durch die Versorgungsschwierigkeiten Berlins im Ersten Weltkrieg wurde die Problematik verschärft. Zusätzlich bestanden durch den Regierungswechsel im Zuge der Novemberrevolution im Jahr 1918 Realisierungschancen für eine Einheitsgemeinde Groß-Berlin. So fanden unter Berliner Kommunalpolitikern und der Regierung Gespräche statt. Man einigte sich auf eine zentralisierte Einheitsgemeinde mit einem zweistufen Verwaltungssystem, indem lokale Vertreter und Bezirksvorstände dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung untergeordnet waren. Berlin erweiterte sich somit in einem Umkreis von 15 km.

Das Gesetz stieß in der Öffentlichkeit auf heftige Proteste. Daher mussten Kompromisse eingegangen und Änderungen vorgenommen werden. Am 27. April 1920 wurde das Gesetz für eine Einheitsgemeinde Groß-Berlin verabschiedet. Im Folgenden lag der Schwerpunkt auf Neuwahlen, um die Handlungsfähigkeit von Bezirksversammlungen, Ämtern und die des Magistrats zu sichern. Trotz großer Kritik wurde Wermuth erneut zum Oberbürgermeister von Berlin gewählt. Allerdings wuchs seine politische Gegnerschaft immer weiter an. Daher wollten die linken Parteien Wermuth mit einem Vertrauensvotum festigen. Allerdings entschieden sie sich kurz vor der Abstimmung dagegen, ihn weiterhin zu unterstützen. Wermuth wollte keine Niederlage hinnehmen und trat so freiwillig am 24. November 1920 als Oberbürgermeister zurück.

Nach seiner Amtszeit in Berlin übte Wermuth keine weitere politische Betätigung aus. 1922 verfasste er seine Biografie „Ein Beamtenleben. Erinnerungen“. Adolf Wermuth verstarb im Alter von 72 Jahren am 12. Oktober 1927 und liegt, zusammen mit seiner Frau, auf dem Friedhof der Schlosskirche Buch begraben.

Johanna Scheideck, Q1 (2020/2021)

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